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121.2 CH-SO

§ 76 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Wörtliche Aufnahme

Verhandlungsordnung - Aufzeichnung der Verhandlungen
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§ 76 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Wörtliche Aufnahme

1. Sämtliche Verhandlungen werden aufgenommen und in der bei den Parlamentsdiensten im Einsatz stehenden Protokollierungssoftware zur Ausarbeitung eines Wortprotokolls gespeichert. Die Daten werden Dritten nicht abgegeben. Ist das Protokoll genehmigt, werden die Daten gelöscht.

2. Auf Verlangen werden den Votanten, die sich bis zum letzten Werktag in der Woche des Sitzungsendes beim Ratssekretär melden, Auszüge mit ihren Voten zugestellt.

3. Die Auszüge sind innert acht Tagen mit allfälligen Berichtigungen an die Parlamentsdienste zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Im Streitfall entscheidet die Ratsleitung.

4. Die Ratsleitung genehmigt das Protokoll in ihrer ersten Sitzung nach dessen Erscheinen. Es wird vom Ratspräsidenten und vom Ratssekretär unterzeichnet.

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