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121.2 CH-SO

§ 65 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - a) Wahlen auf Ausschreibung Besetzung freier Stellen

Verhandlungsordnung - Wahlen
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§ 65 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · a) Wahlen auf Ausschreibung Besetzung freier Stellen

1. Die Parlamentsdienste sorgen dafür, dass freie Stellen, deren Inhaber der Kantonsrat wählt, rechtzeitig ausgeschrieben werden. Sie prüfen allfällige Wählbarkeitsvoraussetzungen und stellen die Unterlagen mit ihrem Bericht der vorberatenden Kommission im geschützten Informatiksystem zur Verfügung.

2. Die vorberatende Kommission beurteilt die Kandidaten und unterbreitet dem Rat Wahlvorschläge. Die Ratsmitglieder erhalten eine Liste aller Kandidaten, die sich rechtzeitig angemeldet haben und allfällige Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen (teilnahmeberechtigte Personen).

3. Erachtet die vorberatende Kommission das Ergebnis einer Ausschreibung als ungenügend, kann sie die Stelle erneut ausschreiben lassen oder dem Rat die Besetzung auf dem Berufungsweg beantragen.

4. Auf Antrag eines Ratsmitglieds oder des Regierungsrates kann auch der Kantonsrat beschliessen, dass die Stelle erneut ausgeschrieben wird.

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