Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 63 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Feststellung des Ergebnisses

Verhandlungsordnung - Abstimmungen
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§ 63 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Feststellung des Ergebnisses

1. In offenkundigen Fällen stellt der Präsident fest, ob das notwendige Mehr zustandegekommen ist.

2. Im Zweifelsfall oder wenn ein Ratsmitglied es verlangt, werden die Stimmen ausgezählt.

3. Bei geheimen Abstimmungen werden die Stimmen in jedem Fall ausgezählt. Leere Zettel und ungültige Stimmen fallen ausser Betracht.

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