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121.2 CH-SO

§ 61 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Stimmabgabe

Verhandlungsordnung - Abstimmungen
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§ 61 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Stimmabgabe

1. Grundsätzlich wird öffentlich abgestimmt. Bei geheimer Beratung wird geheim abgestimmt.

2. Öffentliche Stimmabgaben erfolgen mit dem elektronischen Abstimmungssystem mit Namensnennung. Geheime Stimmabgaben erfolgen mit dem elektronischen Abstimmungssystem ohne Namensnennung.

3. Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist nicht zulässig.

4. Die Kommissionssprecher stimmen am Platz des Kommissionssprechers, die übrigen Ratsmitglieder an ihrem angestammten Platz.

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