121.2
CH-SO
§ 60 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Teilbare Anträge
Verhandlungsordnung - Abstimmungen
§ 60 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Teilbare Anträge
1. Ist ein Abstimmungsgegenstand teilbar, kann jedes Ratsmitglied verlangen, dass getrennt abgestimmt wird.