Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 60 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Teilbare Anträge

Verhandlungsordnung - Abstimmungen
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§ 60 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Teilbare Anträge

1. Ist ein Abstimmungsgegenstand teilbar, kann jedes Ratsmitglied verlangen, dass getrennt abgestimmt wird.

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