121.2
CH-SO
§ 6 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Anzahl und Dauer
Sessionen - Allgemeines
§ 6 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Anzahl und Dauer
1. Der Kantonsrat versammelt sich periodisch zu Sessionen.
2. Im Einvernehmen mit dem Regierungsrat legt die Ratsleitung den Sessionsplan fest. Sie kann einen Plan für bis zu vier Jahre im Voraus beschliessen.
3. Die Sessionen dauern in der Regel zwei bis drei Tage.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
A-6931/2018 (Art. 6 Abs. 3 VIS-NDB)
Federal Intelligence Service Disclosure of Personal Data
und Speichersys- temen des NDB gesondert im besonders gesicherten internen Sicherheits- netzwerk (SiLAN) ausgewertet werden (vgl. Art. 6 Abs. 3 VIS-NDB). SiLAN Seite 10