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121.2 CH-SO

§ 5ter Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - 2. Geschütztes Informatiksystem des Kantonsrates Zugangsberechtigte

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§ 5ter Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · 2. Geschütztes Informatiksystem des Kantonsrates Zugangsberechtigte

1. Einen Zugang zum geschützten Informatiksystem des Kantonsrates im Umfang der gesetzlichen Amts- und Sitzungsgeheimnisse haben

a) die Kantonsratsmitglieder;

b) die Regierungsratsmitglieder und der Staatsschreiber;

c) der Ratssekretär;

d) der Chef der Finanzkontrolle;

e) der Chef des Amts für Finanzen;

f) die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste und weitere für die Parlamentsdienste tätige Personen;

g) die Departementssekretäre und der Staatsschreiber-Stv.

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