121.2
CH-SO
§ 5ter Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - 2. Geschütztes Informatiksystem des Kantonsrates Zugangsberechtigte
Digitaler Ratsbetrieb
§ 5ter Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · 2. Geschütztes Informatiksystem des Kantonsrates Zugangsberechtigte
1. Einen Zugang zum geschützten Informatiksystem des Kantonsrates im Umfang der gesetzlichen Amts- und Sitzungsgeheimnisse haben
a) die Kantonsratsmitglieder;
b) die Regierungsratsmitglieder und der Staatsschreiber;
c) der Ratssekretär;
d) der Chef der Finanzkontrolle;
e) der Chef des Amts für Finanzen;
f) die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste und weitere für die Parlamentsdienste tätige Personen;
g) die Departementssekretäre und der Staatsschreiber-Stv.