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121.2 CH-SO

§ 5bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - 1. Digitale Form

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§ 5bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · 1. Digitale Form

1. Soweit im jeweiligen Zeitpunkt technisch möglich, sind folgende Geschäftsvorgänge über das Ratsinformationssystem abzuwickeln

a) Offenlegung der Interessen (§ 25 des Kantonsratsgesetzes vom 24. September 1989);

b) Offenlegung der persönlichen Angaben (§ 26 des Kantonsratsgesetzes);

c) Einreichung von Anträgen zur Sache (§ 48);

e) Einreichung von Vorstössen (§ 79);

f) Einreichung eines Einspruchs gegen eine Verordnung bzw. eine Verordnungsänderung (§ 90).

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