Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 58 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Hauptanträge und Abänderungsanträge

Verhandlungsordnung - Abstimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (117 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 58 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Hauptanträge und Abänderungsanträge

1. Hauptanträge sind

a) der Antrag der vorberatenden Kommission;

b) Anträge, welche diesen Antrag integral ersetzen wollen;

c) Anträge auf Streichung des Kommissionsantrages.

2. Abänderungsanträge beziehen sich auf einen Hauptantrag, Unterabänderungsanträge auf einen Abänderungsantrag.

3. Eventualanträge sind solche, die nach dem Willen des Antragstellers nur zur Abstimmung kommen sollen, wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist.

← § 57 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn Verfahren § 59 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →