121.2
CH-SO
§ 57 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Unbestrittene Anträge
Verhandlungsordnung - Abstimmungen
§ 57 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Unbestrittene Anträge
1. Wenn zu einem Antrag kein Gegenantrag gestellt wird, so erklärt ihn der Präsident ohne Abstimmung zum Beschluss des Kantonsrates. Jedes Ratsmitglied kann jedoch verlangen, dass eine Abstimmung durchgeführt wird.
2. Eine Schlussabstimmung ist in jedem Fall durchzuführen.