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121.2 CH-SO

§ 56 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Einleitung des Verfahrens

Verhandlungsordnung - Abstimmungen
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§ 56 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Einleitung des Verfahrens

1. Der Präsident gibt vor jeder Abstimmung eine Übersicht über die eingereichten Anträge und macht Vorschläge über das Abstimmungsverfahren.

2. Über Anträge zum Abstimmungsverfahren entscheidet der Rat.

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