121.2
CH-SO
§ 56 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Einleitung des Verfahrens
Verhandlungsordnung - Abstimmungen
§ 56 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Einleitung des Verfahrens
1. Der Präsident gibt vor jeder Abstimmung eine Übersicht über die eingereichten Anträge und macht Vorschläge über das Abstimmungsverfahren.
2. Über Anträge zum Abstimmungsverfahren entscheidet der Rat.