Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 55 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Schluss der Beratung

Verhandlungsordnung - Beratung
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§ 55 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Schluss der Beratung

1. Der Präsident schliesst die Beratung, wenn die Diskussion erschöpft ist.

2. Über einen Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion wird sofort abgestimmt. Der Antrag bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich vorher zu Wort gemeldet haben, erhalten noch das Wort.

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