Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 53 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Reihenfolge der Voten

Verhandlungsordnung - Beratung
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§ 53 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Reihenfolge der Voten

1. Zu jedem Gegenstand erhalten zuerst die Fraktionssprecher das Wort. Nach deren Voten erteilt der Präsident das Wort in der Reihenfolge der Anmeldungen.

2. Die Kommissionssprecher und die Sprecher des Regierungsrates können sich jederzeit an den Beratungen beteiligen.

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