121.2
CH-SO
§ 50 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Ordnungsanträge
Verhandlungsordnung - Beratung
§ 50 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Ordnungsanträge
1. Als Ordnungsanträge gelten insbesondere Anträge auf
a) geheime Beratung (§ 10);
b) Feststellung der Präsenz (§ 40);
c) Befolgung der Ausstandspflicht;
d) Rückweisung (§§ 43 f.);
e) zweite Lesung;
f) Schluss der Diskussion zu einem bestimmten Gegenstand (§ 55 Abs. 2);
g) Unterbrechung der Verhandlung;
h) Verschiebung des Geschäfts.
2. Ordnungsanträge können jederzeit gestellt werden. Sie sind vor den materiellen Anträgen zu behandeln.