Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 50 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Ordnungsanträge

Verhandlungsordnung - Beratung
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§ 50 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Ordnungsanträge

1. Als Ordnungsanträge gelten insbesondere Anträge auf

a) geheime Beratung (§ 10);

b) Feststellung der Präsenz (§ 40);

c) Befolgung der Ausstandspflicht;

d) Rückweisung (§§ 43 f.);

e) zweite Lesung;

f) Schluss der Diskussion zu einem bestimmten Gegenstand (§ 55 Abs. 2);

g) Unterbrechung der Verhandlung;

h) Verschiebung des Geschäfts.

2. Ordnungsanträge können jederzeit gestellt werden. Sie sind vor den materiellen Anträgen zu behandeln.

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