Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 47 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Schlussabstimmung

Verhandlungsordnung - Beratung
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§ 47 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Schlussabstimmung

1. In der Schlussabstimmung wird endgültig über die Vorlage, einschliesslich allfälliger Varianten, abgestimmt.

2. Nach der Schlussabstimmung kann die Vorlage nur noch in redaktioneller Hinsicht geändert werden.

3. Der Rat kann in der gleichen Sitzung auf eine Schlussabstimmung zurückkommen.

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