Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 41 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Beratungs- und Beschlussfähigkeit

Verhandlungsordnung - Rahmen der Beratung
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§ 41 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Beratungs- und Beschlussfähigkeit

1. Zur gültigen Beratung und Beschlussfassung muss die absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Der Präsident kann jederzeit die Präsenz feststellen lassen oder einen Namensaufruf anordnen.

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