Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 39 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Eröffnung und Dauer der Sitzungen

Verhandlungsordnung - Rahmen der Beratung
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§ 39 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Eröffnung und Dauer der Sitzungen

1. Die Sitzungen dauern in der Regel von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Der Rat kann ganztägige Sitzungen oder Abendsitzungen durchführen.

2. Der Präsident kann die Sitzung für eine halbstündige Pause unterbrechen.

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