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121.2 CH-SO

§ 38 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn

Entschädigungen - Auslagenersatz
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§ 38 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn

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3. Ratsmitgliedern, die für die Betreuung von bis zu 12jährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind und dafür regelmässige Auslagen haben, wird auf begründetes Gesuch hin eine Entschädigung von 100 Franken pro Sitzungshalbtag ausgerichtet.

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