121.2
CH-SO
§ 37 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn
Entschädigungen - Spesenentschädigung
§ 37 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn
1. Für die Teilnahme an Rats-, Kommissions- und Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld ausgerichtet wird, erhalten die Ratsmitglieder eine Reiseentschädigung. Diese bemisst sich nach den für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen.
2. Für Sitzungen, die am gleichen Tag und am gleichen Ort stattfinden, wird die Reiseentschädigung nur einmal ausgerichtet.
3. Pro Sitzungstag des Kantonsrates und seiner Gremien wird eine Verpflegungsentschädigung für eine Hauptmahlzeit ausgerichtet. Diese bemisst sich nach den für das Staatspersonal geltenden Ansätzen.