Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 36 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Präsidialentschädigung

Entschädigungen - Grundentschädigung, Sitzungsgeld, Präsidialentschädigung
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§ 36 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Präsidialentschädigung

1. Der Ratspräsident erhält eine jährliche Zusatzentschädigung von 10'000 Franken.

2. Erleidet der Ratspräsident wegen der Teilnahme an Anlässen nachweisbar einen Erwerbsausfall, erhält er zusätzlich pro Halbtag eine Entschädigung von 100 Franken.

3. Die Entschädigung der Sitzungen des Kantonsratspräsidiums richtet sich nach den für die Sitzungsgelder der Kommissionen geltenden Regeln.

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