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121.2 CH-SO

§ 35 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Sitzungsgelder

Entschädigungen - Grundentschädigung, Sitzungsgeld, Präsidialentschädigung
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§ 35 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Sitzungsgelder

1. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken für die Teilnahme an

a) Ratssitzungen;

b) Kommissionssitzungen;

c) jährlich höchstens drei ausserordentlichen Fraktionssitzungen mehr als Sessionen des Plenums stattfinden.

2. Das Sitzungsgeld beträgt 200 Franken für

a) Sitzungen, die länger als fünf Stunden dauern und nicht mit einem Ausflug verbunden sind;

b) die Teilnahme an Rats- und Kommissionssitzungen am selben Tag;

c) einmal pro Session für die Teilnahme an Rats- und Fraktionssitzungen am selben Tag.

3. Für die Leitung von Rats-, Kommissions- und Fraktionssitzungen wird das doppelte Sitzungsgeld ausgerichtet.

3bis. Ratsmitglieder, die über Ausschusssitzungen eine Aktennotiz erstellen, erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe des ordentlichen Sitzungsgeldes.

4. Die Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld beansprucht wird, sind vom Fraktionspräsidenten zu bezeichnen. Das Sitzungsgeld wird nur für Fraktionsmitglieder ausbezahlt, die sich auf eine Präsenzliste eingetragen haben.

5. Über Streitigkeiten in Entschädigungsfragen entscheidet die Ratsleitung.

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