121.2
CH-SO
§ 34bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Grundentschädigung
Entschädigungen - Grundentschädigung, Sitzungsgeld, Präsidialentschädigung
§ 34bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Grundentschädigung
1. Mit der Grundentschädigung werden die Aufwendungen für Aktenstudium und private Infrastruktur etc. abgegolten.
2. Die Grundentschädigung beträgt für jedes Ratsmitglied 3000 Franken pro Jahr.
3. Ratsmitglieder, die im Verlaufe des Jahres aus dem Rat ausscheiden oder neu eintreten, erhalten die Grundentschädigung pro rata ausbezahlt.