Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 34 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - d) Spezialkommissionen

Organisation - Kommissionen
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§ 34 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · d) Spezialkommissionen

1. Für Vorlagen von besonderer Bedeutung, deren Vorberatung voraussichtlich mehr als drei Sitzungen erfordert, kann die Ratsleitung Spezialkommissionen einsetzen.

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