121.2
CH-SO
§ 33 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Konferenz der Präsidenten der ständigen Kommissionen
Organisation - Kommissionen
§ 33 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Konferenz der Präsidenten der ständigen Kommissionen
1. Die Konferenz der Präsidenten der ständigen Kommissionen (Präsidentenkonferenz) versammelt sich auf Einladung des Ratspräsidenten oder wenn zwei Kommissionspräsidenten es verlangen.
2. Die Präsidentenkonferenz koordiniert die Tätigkeit der ständigen Kommissionen.