Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 32 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Koordination mit der Redaktionskommission

Organisation - Kommissionen
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§ 32 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Koordination mit der Redaktionskommission

1. Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsvorlagen sind der Redaktionskommission vor der Behandlung im Rat zu überweisen.

2. Die Redaktionskommission überprüft die Texte in sprachlicher und systematischer Hinsicht; sie berücksichtigt dabei die vom Regierungsrat erlassenen Weisungen zur Gesetzestechnik.

3. Soweit nötig, zieht die Redaktionskommission den Kommissionspräsidenten und den zuständigen Departementsvorsteher zu ihren Beratungen bei.

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