121.2
CH-SO
§ 32 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Koordination mit der Redaktionskommission
Organisation - Kommissionen
§ 32 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Koordination mit der Redaktionskommission
1. Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsvorlagen sind der Redaktionskommission vor der Behandlung im Rat zu überweisen.
2. Die Redaktionskommission überprüft die Texte in sprachlicher und systematischer Hinsicht; sie berücksichtigt dabei die vom Regierungsrat erlassenen Weisungen zur Gesetzestechnik.
3. Soweit nötig, zieht die Redaktionskommission den Kommissionspräsidenten und den zuständigen Departementsvorsteher zu ihren Beratungen bei.