121.2
CH-SO
§ 29 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Unvereinbarkeit; Amtszeitbeschränkung
Organisation - Kommissionen
§ 29 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Unvereinbarkeit; Amtszeitbeschränkung
1. Ein Ratsmitglied kann in der Regel gleichzeitig nur in eine ständige Kommission Einsitz nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Mitglieder der Redaktionskommission.
2. ...