121.2
CH-SO
§ 28bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Sitzverteilung
Organisation - Kommissionen
§ 28bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Sitzverteilung
1. Die Sitze werden nach dem Proporzverfahren auf die Fraktionen verteilt.
2. Kann eine Fraktion nicht alle ihr zustehenden Kommissionssitze besetzen, tritt sie die freien Sitze an eine andere Fraktion ab.