Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 28bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Sitzverteilung

Organisation - Kommissionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (117 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Sitzverteilung

1. Die Sitze werden nach dem Proporzverfahren auf die Fraktionen verteilt.

2. Kann eine Fraktion nicht alle ihr zustehenden Kommissionssitze besetzen, tritt sie die freien Sitze an eine andere Fraktion ab.

← § 28 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn Verfahren § 29 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →