121.2
CH-SO
§ 24 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Mitwirkung des Regierungsrates
Organisation - Kommissionen
§ 24 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Mitwirkung des Regierungsrates
1. Der zuständige Departementsvorsteher kann beantragen, dass ihn die Kommission von der Teilnahme an einer Kommissionssitzung entbindet. Wenn möglich stellt er dieses Begehren an der vorhergehenden Sitzung.
2. Die Kommission kann beschliessen, dass sie ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagt. Sie teilt dies dem Departementsvorsteher rechtzeitig mit.