Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 20 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Stellvertretung

Organisation - Kommissionen
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§ 20 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Stellvertretung

1. Kann ein Kommissionsmitglied aus zwingenden Gründen während längerer Zeit an den Kommissionssitzungen nicht teilnehmen, bestimmt die Ratsleitung auf Vorschlag der betreffenden Fraktion einen Stellvertreter. Der Rat ist darüber zu informieren.

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