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121.2 CH-SO

§ 2 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Verfahren

Konstituierung
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§ 2 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Verfahren

1. Der Kantonsrat beschliesst an der konstituierenden Sitzung über die Gültigkeit seiner Wahl.

2. Der Regierungsrat erstattet über die Kantonsratswahlen Bericht und stellt Antrag.

3. Die Wahlprotokolle werden amteiweise genehmigt. Die Mitglieder der betreffenden Amtei dürfen jeweils weder mitberaten noch mitstimmen.

4. Nach der Validierung bestellt der Rat seine Ratsleitung. Anschliessend leisten die Ratsmitglieder das Amtsgelübde.

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