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121.2 CH-SO

§ 19 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Ersatzwahl

Organisation - Kommissionen
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§ 19 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Ersatzwahl

1. Ist ein Mitglied aus einer Kommission ausgeschieden, wird sein Nachfolger an der nächsten Session gewählt.

2. In dringenden Fällen bestimmt der Präsident im Einvernehmen mit dem betreffenden Fraktionspräsidenten den Nachfolger. Er orientiert den Rat an der nächsten Session.

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