121.2
CH-SO
§ 18 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - a) allgemeine Bestimmungen Offene Wahl
Organisation - Kommissionen
§ 18 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · a) allgemeine Bestimmungen Offene Wahl
1. Werden für eine Kommission nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen als Mitglieder zu wählen sind, werden die Mitglieder in offener Wahl gewählt.