Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 18 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - a) allgemeine Bestimmungen Offene Wahl

Organisation - Kommissionen
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§ 18 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · a) allgemeine Bestimmungen Offene Wahl

1. Werden für eine Kommission nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen als Mitglieder zu wählen sind, werden die Mitglieder in offener Wahl gewählt.

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