121.2
CH-SO
§ 16 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Kanzlei- und Weibeldienst; administrative Aufgaben
Organisation - Ratsdienste
§ 16 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Kanzlei- und Weibeldienst; administrative Aufgaben
1. Der Ratssekretär kann zur Erfüllung der Aufgaben, insbesondere für den Kommissions-, Kanzlei- und Weibeldienst, in Absprache mit dem Staatsschreiber Personal der Staatskanzlei beiziehen. Diesfalls ist er ihnen gegenüber weisungsberechtigt.
2. Staatsschreiber und Ratssekretär koordinieren die Geschäfte des Regierungsrates und des Kantonsrates. Sie nehmen an den Sitzungen der Ratsleitung teil.