Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 15 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Stellung gegenüber Regierung und Verwaltung

Organisation - Ratssekretär
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (117 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Stellung gegenüber Regierung und Verwaltung

1. Auskünfte, die nicht dem Amtsgeheimnis unterliegen, kann der Ratssekretär direkt bei den Departementsvorstehern oder bei den Dienststellen der Verwaltung einholen.

2. Informationen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, kann der Ratssekretär nur im Auftrag einer Kommission anfordern. Er hält sich dabei an den Dienstweg.

← § 14 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn Verfahren § 16 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →