121.2
CH-SO
§ 15 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Stellung gegenüber Regierung und Verwaltung
Organisation - Ratssekretär
§ 15 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Stellung gegenüber Regierung und Verwaltung
1. Auskünfte, die nicht dem Amtsgeheimnis unterliegen, kann der Ratssekretär direkt bei den Departementsvorstehern oder bei den Dienststellen der Verwaltung einholen.
2. Informationen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, kann der Ratssekretär nur im Auftrag einer Kommission anfordern. Er hält sich dabei an den Dienstweg.