Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 CH-SO

§ 55 Kantonsratsgesetz - Ausführungsvorschriften

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 55 Kantonsratsgesetz · Ausführungsvorschriften

1. Der Kantonsrat erlässt die Ausführungsvorschriften, insbesondere ein Geschäftsreglement.

← § 54ter Kantonsratsgesetz Wahl, Amtsdauer § 56 Kantonsratsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →