Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 CH-SO

§ 48 Kantonsratsgesetz - Finanzkontrolle

Oberaufsicht
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§ 48 Kantonsratsgesetz · Finanzkontrolle

1. Die Stellung und Aufgaben der Finanzkontrolle richten sich nach der Gesetzgebung über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung.

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