121.1
CH-SO
§ 3octies Kantonsratsgesetz - 3. Live-Stream des Kantonsrates
Digitaler Ratsbetrieb
§ 3octies Kantonsratsgesetz · 3. Live-Stream des Kantonsrates
1. Die öffentlichen Beratungen und Beschlussfassungen des Ratsplenums werden in Echtzeit mit Bild und Ton als Live-Stream ins Internet übertragen.
2. Die Videodaten werden nicht und die Audiodaten nur zur Erstellung des Protokolls gespeichert.
3. Akkreditierten Medienschaffenden kann der direkte Anschluss an die Audioanlage ermöglicht werden.