Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 CH-SO

§ 3octies Kantonsratsgesetz - 3. Live-Stream des Kantonsrates

Digitaler Ratsbetrieb
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§ 3octies Kantonsratsgesetz · 3. Live-Stream des Kantonsrates

1. Die öffentlichen Beratungen und Beschlussfassungen des Ratsplenums werden in Echtzeit mit Bild und Ton als Live-Stream ins Internet übertragen.

2. Die Videodaten werden nicht und die Audiodaten nur zur Erstellung des Protokolls gespeichert.

3. Akkreditierten Medienschaffenden kann der direkte Anschluss an die Audioanlage ermöglicht werden.

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