Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 CH-SO

§ 38ter Kantonsratsgesetz - Parlamentarische Initiative

Verhandlungsgegenstände
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 38ter Kantonsratsgesetz · Parlamentarische Initiative

1. Mit einer parlamentarischen Initiative kann dem Kantonsrat beantragt werden,

a) ratseigene Angelegenheiten zu regeln oder

b) eine Bestimmung zu erlassen, die den Inhalt eines nicht erfüllten Auftrages oder Planungsbeschlusses regelt. Die Initiative kann frühestens ein Jahr nach Ablauf der Erfüllungsfrist eingereicht werden.

2. Die Initiative ist als ausgearbeiteter Entwurf einzureichen.

← § 38quater Kantonsratsgesetz Wahl, Amtsdauer § 40 Kantonsratsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →