Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 CH-SO

§ 1 Kantonsratsgesetz - Wahl, Amtsdauer

Wahl; Konstituierung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Kantonsratsgesetz · Wahl, Amtsdauer

1. Die ordentliche Gesamterneuerung des Kantonsrates findet jeweils im März des Wahljahres statt.

2. Die Amtsdauer des Kantonsrates beginnt mit seiner Konstituierung und endet mit der Konstituierung des neuen Kantonsrates.

Wahl, Amtsdauer § 2 Kantonsratsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →