Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
116.2 BehöPV CH-SO

§ 2 Verordnung über das Behördenportal (BehöPV) - Aufbau des Behördenportals (§ 10 BehöPG)

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 BehöPV · Aufbau des Behördenportals (§ 10 BehöPG)

1. Das Behördenportal weist die folgenden Komponenten auf

a) E-Konto;

b) Authentisierungsdienst;

c) Autorisierungsdienst;

d) Dienst für die Integration von Fachanwendungen;

e) technische Infrastruktur für eine sichere Übermittlung.

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