Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.11 WoV-VO CH-SO

§ 8 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Legislaturplan (§ 15 WoVG)

Planungs- und Budgetierungsprozess
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§ 8 WoV-VO · Legislaturplan (§ 15 WoVG)

1. Die Staatskanzlei bereitet den Legislaturplan zusammen mit den Departementen vor.

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