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115.11 WoV-VO CH-SO

§ 6 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Controlling Globalbudgets (§ 8 WoVG)

Wirkungsorientierte Führung
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§ 6 WoV-VO · Controlling Globalbudgets (§ 8 WoVG)

1. Die Dienststellen erstatten halbjährlich Bericht über das Ergebnis ihres Globalbudgets an den Regierungsrat, die Finanzkontrolle und an die kantonsrätlichen Sach- und Aufsichtskommissionen.

2. Die Berichterstattung gibt Auskunft über den Grad der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele. Der Halbjahresbericht enthält eine Jahresendprognose. Bei Planabweichungen werden die notwendigen Korrekturmassnahmen aufgezeigt.

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