Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.11 WoV-VO CH-SO

§ 48 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 48 WoV-VO · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 aufgeführten Bestimmungen am 1. Januar 2005 in Kraft.

2. Die §§ 10, 11, 12 und 13 treten rückwirkend am 1. Juli 2004 in Kraft.

3. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

← § 47 WoV-VO Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Allgemeines (§ 3 WoVG)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →