115.11
WoV-VO
CH-SO
§ 48 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 48 WoV-VO · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 aufgeführten Bestimmungen am 1. Januar 2005 in Kraft.
2. Die §§ 10, 11, 12 und 13 treten rückwirkend am 1. Juli 2004 in Kraft.
3. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.