115.11
WoV-VO
CH-SO
§ 47 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Änderung von Erlassen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 47 WoV-VO · Änderung von Erlassen
1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.