Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.11 WoV-VO CH-SO

§ 47 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Änderung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 47 WoV-VO · Änderung von Erlassen

1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.

← § 46bis WoV-VO Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Allgemeines (§ 3 WoVG) § 48 WoV-VO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →