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115.11 WoV-VO CH-SO

§ 4 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Controlling Legislaturplan (§ 8 WoVG)

Wirkungsorientierte Führung
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§ 4 WoV-VO · Controlling Legislaturplan (§ 8 WoVG)

1. Die Berichterstattung zum Legislaturplan erfolgt mit dem nächsten Plan.

2. Die Staatskanzlei stellt die einheitliche Berichterstattung sicher.

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