115.11
WoV-VO
CH-SO
§ 4 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Controlling Legislaturplan (§ 8 WoVG)
Wirkungsorientierte Führung
§ 4 WoV-VO · Controlling Legislaturplan (§ 8 WoVG)
1. Die Berichterstattung zum Legislaturplan erfolgt mit dem nächsten Plan.
2. Die Staatskanzlei stellt die einheitliche Berichterstattung sicher.