Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.11 WoV-VO CH-SO

§ 1 Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Allgemeines (§ 3 WoVG)

Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 WoV-VO · Allgemeines (§ 3 WoVG)

1. Diese Verordnung gilt für den gesamten Geltungsbereich nach § 3 WoVG sowie sinngemäss für die Leistungserbringer, die der wirkungsorientierten Verwaltungsführung aufgrund der Spezialgesetzgebung unterstellt sind, soweit diese nichts anderes bestimmt.

Verordnung zum Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-VO) - Allgemeines (§ 3 WoVG) § 2 WoV-VO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →