Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.1 WoV-G CH-SO

§ 5 Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) - Verhältnis zur Rechtsetzung

Wirkungsorientierte Führung
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§ 5 WoV-G · Verhältnis zur Rechtsetzung

1. Gesetz und Verordnung binden die Behörden bei der Steuerung von Leistungen und Finanzen.

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