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115.1 WoV-G CH-SO

§ 48 Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) - Geldflussrechnung

Haushaltführung - Jahresrechnung
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§ 48 WoV-G · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Liquiditätsentwicklung und deren Ursachen. Sie zeigt dabei die Herkunft und die Verwendung der Geld- und geldnahen Mittel auf, unterteilt nach Betriebs-, Investitions- sowie Finanzierungstätigkeit.

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