115.1
WoV-G
CH-SO
§ 48 Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) - Geldflussrechnung
Haushaltführung - Jahresrechnung
§ 48 WoV-G · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Liquiditätsentwicklung und deren Ursachen. Sie zeigt dabei die Herkunft und die Verwendung der Geld- und geldnahen Mittel auf, unterteilt nach Betriebs-, Investitions- sowie Finanzierungstätigkeit.