Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.1 WoV-G CH-SO

§ 27 Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) - Jahresplan

Steuerung durch den Regierungsrat und die Departemente
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§ 27 WoV-G · Jahresplan

1. Auf der Grundlage von Legislaturplan und integriertem Aufgaben- und Finanzplan erstellen die Departemente einen Jahresplan.

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