Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
115.1 WoV-G CH-SO

§ 20 Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) - Mehrjährige Globalbudgets

Steuerung durch den Kantonsrat - Voranschlag und Geschäftsbericht
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§ 20 WoV-G · Mehrjährige Globalbudgets

1. Der Kantonsrat beschliesst für jedes Globalbudget die mehrjährigen Ziele der Produktegruppen und den Verpflichtungskredit oder die Ertragsüberschussvorgabe.

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