115.1
WoV-G
CH-SO
§ 20 Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) - Mehrjährige Globalbudgets
Steuerung durch den Kantonsrat - Voranschlag und Geschäftsbericht
§ 20 WoV-G · Mehrjährige Globalbudgets
1. Der Kantonsrat beschliesst für jedes Globalbudget die mehrjährigen Ziele der Produktegruppen und den Verpflichtungskredit oder die Ertragsüberschussvorgabe.